Die Bundesimmissionsschutzverordnung
- auch als Kleinfeuerungsverordnung bezeichnet - gibt die maximalen Grenzwerte
des Abgasverlustes für die jeweiligen Kesselgrößen und Installationszeitpunkte
vor. Für Altanlagen gelten in Abhängigkeit des Ist-Zustandes der bestehenden Heizungsanlage
unterschiedlich lange Übergangsfristen.