Bundesimmisionsschutzverordnung

 Die Bundesimmissionsschutzverordnung - auch als Kleinfeuerungsverordnung bezeichnet - gibt die maximalen Grenzwerte des Abgasverlustes für die jeweiligen Kesselgrößen und Installationszeitpunkte vor. Für Altanlagen gelten in Abhängigkeit des Ist-Zustandes der bestehenden Heizungsanlage unterschiedlich lange Übergangsfristen.
 Quelle: Buderus

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