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| | HeizungsanlagenverordnungDie Heizungsanlagenverordnung regelt den Einbau und die Aufstellung von Wärmeerzeugern. Danach dürfen z. B. seit dem 1. Januar 1998 bis auf wenige Ausnahmen nur mit dem CE-Zeichen als Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgewiesene Heizkessel zum dauernden Verbleib eingebaut oder aufgestellt werden. Quelle: Buderus
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