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| | WärmeschutzverordnungIn der Wärmeschutzverordnung - oder auch Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden genannt - ist der maximal zulässige Wärmebedarf für Neubauten oder auch für nachträgliche Anbauten an bestehende Häuser festgelegt.
Wärmeverluste über die Außenbauteile, z. B. Außenwände, Fenster usw., haben großen Einfluss auf den Wärmebedarf eines Hauses. Das heißt, je größer der Wärmedurchgangskoeffizient (k-Wert, Kennwert für die Wärmedurchlässigkeit der Wand) beispielsweise der Außenwand ist, desto mehr Wärme geht über diese verloren. Quelle: Buderus
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